Aufnahmevoraussetzungen

Zum Besuch des Beruflichen Gymnasiums sind berechtigt:

1. Schülerinnen und Schüler mit einem durch Prüfung erworbenen Mittleren Schulabschluss oder einem diesem gleichwertigen Schulabschluss,

  • der nach den Bestimmungen der jeweils besuchten allgemein bildenden Schulart zum Besuch der Oberstufe berechtigt - max. eine 4 und Durchschnittsnote 3,0 in den Kernfächern Deutsch, Mathematik, Englisch, oder
  • mit Befürwortung durch die Klassenkonferenz der abgebenden Schule auf Antrag der Schülerin/des Schülers mit einer Durchschnittsnote von 3,0 über alle Fächer, oder
  • der in einem Bildungsgang der berufsbildenden Schularten erworben wurde und dessen Noten in nicht mehr als einem Fach schlechter als „befriedigend“ sind.

2. Schülerinnen und Schüler, die an einer Gemeinschaftsschule oder an einem Gymnasium in Schleswig-Holstein in die Oberstufe versetzt worden sind; Grundlage für die Entscheidung über die Aufnahme ist das Zeugnis über die Versetzung in die Oberstufe.

3. Schülerinnen und Schüler, die den Mittleren Schulabschluss oder einen diesem gleichwertigen Schulabschluss durch eine abgeschlossene Berufsausbildung erworben haben, sofern die Leistungen im Abschlusszeugnis der Berufsschule in nicht mehr als einem Fach schlechter als „befriedigend“ sind.

Die zuvor genannten Zugangsmöglichkeiten sind die Regelfälle. Über weitere Zugangsmöglichkeiten berät die Schule.

Detaillierte Informationen zu den Zugangsmöglichkeiten und dem Bewerbungsverfahren können diesem Merkblatt entnommen werden.

Anmeldeformular 2024/25 als PDF-Dokument
Anmeldeformular 2024/25 als ausfüllbares PDF-Dokument

Antrag auf Befürwortung als PDF-Dokument