Hygieneplan
Nach § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Schulen und andere Gemeinschaftseinrichtungen verpflichtet, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen.
Primäres Ziel eines Hygieneplans ist es, die Infektionsrisiken in den betreffenden Einrichtungen zu minimieren und alle am Schulleben Beteiligten für individuelle Infektionsgefahren zu sensibilisieren.
Alle Verfahrensabläufe in einer Gemeinschaftseinrichtung sollen auf hygienerelevante Punkte hin analysiert und definiert werden, damit wirksame Handlungsweisen festgelegt werden können, die die Weiterverbreitung von infektionsbedingten Erkrankungen unterbinden.
Hier finden Sie den aktuellen Hygieneplan (Stand 30.05.2024) der Walther-Lehmkuhl-Schule im PDF-Format.