Hygieneplan

Nach § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Schulen und andere Gemeinschaftseinrichtungen ver-
pflichtet, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene
festzulegen.
Primäres Ziel eines Hygieneplans ist es, die Infektionsrisiken in den betreffenden Einrichtungen zu mi-
nimieren und alle am Schulleben Beteiligten für individuelle Infektionsgefahren zu sensibilisieren. Alle
Verfahrensabläufe in einer Gemeinschaftseinrichtung sollen auf hygienerelevante Punkte hin analy-
siert und definiert werden, damit wirksame Handlungsweisen festgelegt werden können, die die Wei-
terverbreitung von infektionsbedingten Erkrankungen unterbinden.

Hier finden Sie den aktuellen Hygieneplan (Stand 20.10.2020) der Walther-Lehmkuhl-Schule im PDF-Format.