Seit dem Schuljahr 2009/10 sind wir Regionales Berufsbildungszentrum (RBZ) der Stadt Neumünster und damit rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) mit eigener Satzung. Das eröffnet uns vielfältige Möglichkeiten. Wir treffen eigenständig Entscheidungen über unsere finanziellen Mittel – unter Aufsicht des RBZ-Verwaltungsrates. Und wir schließen mit Kooperationspartnern eigenverantwortlich Verträge mit vielfältigen Zielrichtungen ab, z. B. bei der
- Zusammenarbeit mit Fachhochschulen und Universitäten,
- Erarbeitung innovativer Bildungsgänge in Schulversuchen,
- Organisation internationaler Schüleraustausche,
- Optimierung der Ressourcennutzung.
Hier geht es zu unserer gemeinsamen RBZ-Landingpage der berufsbildenden Schulen in Neumünster.
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RBZ-Büro
Anschrift
Das Büro der Regionalen Berufsbildungszentren der Stadt Neumünster (RBZ-Büro) befindet sich im Hause der Jugendberufsagentur Neumünster und hat folgende Postanschrift:
RBZ-Büro
Brachenfelder Str. 45
24534 Neumünster
Fax: 04321 942-4659
Ansprechpersonen:
- Sabine Millahn (Verwaltungsleitung)
Tel.: 04321 942-4651
E-Mail: sabine.millahn@rbz-buero.neumuenster.de
- Claudia Kniffka
Tel.: 04321 942-4652
E-Mail: claudia.kniffka@rbz-buero.neumuenster.de
- Karin Clausen
Tel.: 04321 942-4653
E-Mail: karin.clausen@rbz-buero.neumuenster.de
- Juliane Buls
Tel.: 04321 942-4653
E-Mail: juliane.buls@rbz-buero.neumuenster.de
Das RBZ-Büro ist die gemeinsame Verwaltungsstelle der drei Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ) der Stadt Neumünster: Elly-Heuss-Knapp-Schule, Theodor-Litt-Schule und Walther-Lehmkuhl-Schule.
Es werden u.a. folgende Aufgaben für die Regionalen Berufsbildungszentren wahrgenommen:
- Vor- und Nachbereitung der Verwaltungsratssitzungen
- Zentrale Bewerbungsstelle für die Berufsfachschulen I und die Beruflichen Gymnasien
- Meldestelle für die berufsschulpflichtigen Schulabgängerinnen und -abgänger der allgemein bildenden Schulen
- Zentrale Haushaltssachbearbeitung
- Controlling
- Berechnung und Abrechnung von Schulkostenbeiträgen
- Personalsachbearbeitung (ohne Lehrkräfte)
- Beschaffungen ab 5.000 €
- Reisekostenabrechnungen
- Allgemeine Vertragsangelegenheiten
- Mietangelegenheiten
- Versicherungsangelegenheiten
- Klassenfahrtzuschüsse der Dr. Hans Hoch Stiftung